Die Änderungen des § 14 AEG durch die Zweite Eisenbahnrechtsnovelle, die Einrichtung eines neuen Referats 15 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der Aufgabe der Sicherstellung des Rechts auf diskriminierungsfreien Netzzugang in Vollzug der Änderungen, die zunehmende Konfliktgeneigtheit im Regelungsbereich des § 14 AEG durch Vergrößerung der Anzahl von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie zwei gerichtliche Entscheidungen zum Netzzugang legen eine Untersuchung von Inhalt und Reichweite der aus § 14 AEG folgenden Ansprüche von EVU gegen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) nahe. Die Darstellung wird sich im Wesentlichen der Frage widmen, ob aus § 14 AEG nur ein Verbot der Ungleichbehandlung (Diskriminierungsfreiheit) folgt oder diese Vorschrift auch den Netzzugang als solchen, also ohne Vorliegen diskriminierender Fakten, gewährt. Die zwei vorliegenden Gerichtsentscheidungen gelangen zu unterschiedlichen Ergebnissen.


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    Titel :

    Diskriminierung ja oder nein?


    Untertitel :

    Inhalt und Reichweite des "Netzzugangsanspruchs" aus Paragraph 14 AEG



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2002


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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