Infolge steigender Verkehrsströme wächst auch der Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen entlang der bundeseigenen Schienenwege. Man unterscheidet zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung, für die jeweils eigene Bundesförderregelungen gelten. Der Nachweis der Förderfähigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt bedingt den Durchlauf festgelegter Arbeitsschritte, die im Beitrag einzeln vorgestellt werden. So sind neben der Abstimmung mit der zuständigen Kommune sowie der Berechnung von Schallemissionen u. a. exakte Planungsunterlagen für alle passiven und aktiven Maßnahmen zu erstellen, stets im Blickfeld hierbei ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Kostenintensiv und baulich nicht unproblematisch gestalten sich Schallschutzmaßnahmen an Strecken mit zum Gleiskörper nahen Bebauungen, für die teilweise Fachwerkträger erforderlich sind. Im Regelfall beträgt der Kostensatz 1.000 € je lfd. Meter Lärmschutzwand mit 2 m Höhe.
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bunde
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 319-322, 324-331
01.01.2008
13 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.