Die zum 01.01.2013 in Kraft tretende neugefasste Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ersetzt die bisherige vom 07.03.2005 und ist im Verkehrsblatt Nr. 23/2012 abgedruckt. Sie konkretisiert die Förderbedingungen für die Vergabe der im Bundeshaushalt bereit gestellten Mittel. Lärmsanierung bedeutet in diesem Zusammenhangdie Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des bundes, ohne dass die Voraussetzungen zur Lärmvorsorge nach §§ 41 - 43 des BImSchG vorliegen. Durch Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms soll die Lärmbelastung der Anwohner an den betreffenden Schienenwegen reduziert werden. Ab welchem Immissionswert eine Förderung der Lärmsanierung genehmigt wird, erfolgt im Bundeshaushalt in dem Titel, in dem die diesbezüglichen Haushaltsmittel eingestellt sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Außerdem enthält die Richtlinie u. a. Aussagen zu einem Gesamtkonzept zur Lärmsanierung und Lärmsanierungsprogramm, zum Gegenstand der Förderung, zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zu den Regelungen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen und zur Erfolgskontrolle.
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bunde
Nr. 208
Verkehrsblatt ; 66 , 23 ; 923-928
2012-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bunde
IuD Bahn | 2008
|Lärmsanierung an Schienenwegen des Bunde
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