Mit einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, bietet dem Arbeitnehmer aber gleichzeitig die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen an. Ob eine solche Änderungskündigung sozial gerechtfertigt und damit wirksam ist, untersucht das Bundesarbeitsgericht (BAG) in zwei Stufen: Erstens kommt es darauf an, ob das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist, zweitens wird die Zumutbarkeit überprüft. Das bedeutet grundsätzlich, dass die vorgeschlagenen Änderungen nur so weitgehend sein dürfen wie erforderlich, doch wirft eine BAG-Entscheidung vom 23.6.2005 Zweifel auf, welcher Maßstab insoweit anzulegen ist.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Änderungskündigung oder die Unzumutbarkeit der Zumutbarkeit


    Beteiligte:
    Schrader, Peter (Autor:in) / Straube, Gunnar (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 31 ; 1678-1680


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Änderungskündigung oder Versetzung?

    Schrader, Arno | IuD Bahn | 2007


    Änderungskündigung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999


    Die Änderungskündigung

    Zirnbauer, Ulrich | IuD Bahn | 1995