Die einseitige Änderung von vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen ist rechtlich nicht zulässig. Ist eine einvernehmliche Einigung der Partner nicht möglich, bleibt nur die Änderungskündigung. Die Änderungskündigung nach § 2 KSchG ist eine echte Kündigung, bei der Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und Mitspracherecht des Betriebsrates beachtet werden müssen. Sie muß i. S. v. § 1 KSchG sozial gerechtfertigt sein.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Rechtsfragen zur Änderungskündigung



    Erschienen in:

    Personal ; 46 , 7 ; 340-341


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Änderungskündigung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999


    Die Änderungskündigung

    Zirnbauer, Ulrich | IuD Bahn | 1995


    Hauptprobleme der Änderungskündigung

    Pauly, Holger | IuD Bahn | 1997


    Die arbeitsrechtliche Änderungskündigung

    Hohmeister, Frank | IuD Bahn | 1994


    Änderungskündigung bei Betriebsratsmitgliedern

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 2000