Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer führte in der Vergangenheit zu Missbrauchsfällen, indem gesunde Arbeitnehmer wenige Tage vor Zugang einer drohenden Kündigung einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung einreichten und somit die Wirksamkeit der Kündigung in Frage stellten. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 01.05.2004 (u.a. durch den neu eingefügten § 90 Abs. 2 a SGB IX) wurde aber diese rechtliche Lücke nicht eindeutig geschlossen. Die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten und die Konsequenzen für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer werden analysiert.
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen?
Ein Überblick über die gesetzlichen Einschränkungen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 10 ; 598-601
2005-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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