Aufgrund einer gesetzlichen Pflicht werden schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert. Jüngste Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS), die Freifahrtberechtigung schwerbehinderter Menschen räumlich einzuschränken und den finanziellen Ausgleich an die Verkehrsunternehmen zu reduzieren, stieß auf massive Proteste, so dass das BMGS Ende Juli 2004 seine Pläne teilweise zurückzog. Die Freifahrtregelung soll nun unverändert bleiben, die Erstattungsleistungen an die Verkehrsunternehmen sollen jedoch gekürzt werden; diese Regelungen sollen am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Der Beitrag schildert die Situation, wie sie sich aus Sicht der Unternehmen darstellt, und kritisiert die Grundlage der politischen Diskussion, die sich auf den Begriff der "Subventionen" und dem so genannten "Koch-Steinbrück-Papier" stützt.
Freifahrt für schwerbehinderte Menschen im ÖPNV
Bus & Bahn ; 38 , 9 ; 3-4
01.01.2004
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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