Erkranken Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland während eines Heimaturlaubs, so war es bisher schwierig für sie, ihre Erkrankung vor einem deutschen Arbeitsgericht zu beweisen. Daher werden ihnen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Beweiserleichterungen zugebilligt. Infolge einer EU-Verordnung traten jedoch am 1.1.2004 Neuregelungen in der Zivilprozessordnung in Kraft, welche die Vernehmung ausländischer Zeugen - also z. B. der Ärzte der erkrankten Arbeitnehmer - deutlich erleichtern. Daher plädiert der Beitrag dafür, die EU-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr anders zu behandeln als inländische Krankschreibungen.


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    Titel :

    Beweiswert von EU-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Änderungen durch die EU-VO 1206/01


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 57 , 30 ; 1613-1615


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






    Beweiswert elektronischer Dokumente

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    Nr. 1206

    DataCite | 1868

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