Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 747/93: Der Arbeitgeber bzw. der Sozialversicherungsträger ist an die ärztlichen Feststellungen des Aufenthaltsortes des Arbeitnehmers gebunden, sofern er diesen nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt. Der Arbeitgeber ist dafür beweispflichtig, daß der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein. Der Arbeitnehmer hat dann keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland - Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Paletta)



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






    Beweiswert elektronischer Dokumente

    Vehslage, Thorsten | IuD Bahn | 2002



    Lohnfortzahlung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen

    Dudek, Klaus | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1981