Erkranken Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland während eines Heimaturlaubs, so war es bisher schwierig für sie, ihre Erkrankung vor einem deutschen Arbeitsgericht zu beweisen. Daher werden ihnen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Beweiserleichterungen zugebilligt. Infolge einer EU-Verordnung traten jedoch am 1.1.2004 Neuregelungen in der Zivilprozessordnung in Kraft, welche die Vernehmung ausländischer Zeugen - also z. B. der Ärzte der erkrankten Arbeitnehmer - deutlich erleichtern. Daher plädiert der Beitrag dafür, die EU-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr anders zu behandeln als inländische Krankschreibungen.
Beweiswert von EU-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Änderungen durch die EU-VO 1206/01
Der Betrieb ; 57 , 30 ; 1613-1615
2004-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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