Am 24.07.2003 hat das Plenum des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg sein mit großer Spannung erwartetes Urteil in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerG) initiierten Vorabentscheidungsverfahren zum sogenannten "Magdeburger Urteil" (Rechtssache C-280/00 - Altmark Trans) verkündet. Auf einer Fachtagung der VDV-Akademie zu diesem Urteil am 20./21.08.2003 wurde festgestellt, dass damit die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich vorsehen dürfe, bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen ohne Einhaltung der in der Verordnung (EWG) 1191/69 festgelegten Bedingungen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen und Zuschüsse zu gewähren. Wichtige Aussagen von Juristen und Vertretern von Verkehrsunternehmen auf der Tagung zum Thema Ausschreibung und Wettbewerb werden zusammengefasst.


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    Titel :

    VDV sieht nach EuGH-Urteil Rechtssicherheit im deutschen Recht gewahrt



    Erschienen in:

    Bus & Bahn ; 37 , 9 ; 3-5


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2003


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch