Am 24.07.2003 hat das Plenum des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg sein mit großer Spannung erwartetes Urteil in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerG) initiierten Vorabentscheidungsverfahren zum sogenannten "Magdeburger Urteil" (Rechtssache C-280/00 - Altmark Trans) verkündet. Auf einer Fachtagung der VDV-Akademie zu diesem Urteil am 20./21.08.2003 wurde festgestellt, dass damit die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich vorsehen dürfe, bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen ohne Einhaltung der in der Verordnung (EWG) 1191/69 festgelegten Bedingungen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen und Zuschüsse zu gewähren. Wichtige Aussagen von Juristen und Vertretern von Verkehrsunternehmen auf der Tagung zum Thema Ausschreibung und Wettbewerb werden zusammengefasst.
VDV sieht nach EuGH-Urteil Rechtssicherheit im deutschen Recht gewahrt
Bus & Bahn ; 37 , 9 ; 3-5
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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