Betriebsräte können bei Konflikten im Betrieb verschiedene Rollen übernehmen: Als Vertreter der Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung und damit als Konfliktpartei, als Unterstützer von einzelnen Mitarbeitern und damit als Anwalt einer Konfliktpartei sowie nicht selten als Vermittler zwischen einzelnen Mitarbeitern oder Teams. Für eine konstruktive Lösung bietet sich die Methode der Wirtschaftsmediation an, sofern der Betriebsrat im konkreten Konflikt unparteiisch agieren kann. Der Beitrag beschreibt die wesentlichen Merkmale der Mediation, skizziert den Ablauf eines Mediationsprozesses und setzt sich mit der Rolle des Betriebsrates als Mediator auseinander.
Wirtschaftsmediation - eine Aufgabe für Betriebsräte?
Teil 1: Individualrechtliche Aspekte
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 1 ; 20-25
2003-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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