Bei Konflikten zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat besteht die Gefahr, dass im Zuge einer Eskalation eine sachliche Lösung immer schwerer wird und auch der Spruch einer Einigungsstelle das Konfliktpotenzial nur auf ein neues Thema verlagert. In Fortsetzung von I0338821 wird die Rolle von Wirtschaftsmediation im kollektiven Arbeitsrecht, d.h. wenn der Betriebsrat selbst als Partei am Konflikt beteiligt ist, untersucht. Am Beispiel von Arbeitszeit- und Vergütungsauseinandersetzungen in einem mittelständischen Unternehmen werden die einzelnen Phasen einer solchen Wirtschaftsmediation vorgestellt.
Die Alternative zu Stillstand und Einigungsstelle: Wirtschaftsmediation
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 2 ; 98-103
01.01.2003
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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