Im Rahmen einer Fortschreibung der Europäischen Rechtsvorschriften wurde die Richtlinie 82/501/EWG des Rates über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten (Seveso-Richtlinie) durch die Seveso-II-Richtlinie ersetzt. Die wesentlichen Gründe für die erforderliche Fortschreibung waren Erkenntnisse aus den in der Gemeinschaft gemeldeten Störfällen, die zeigten, dass in den meisten Fällen Management- bzw. organisatorische Mängel die Ursache für diese Ereignisse waren. Die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht erfolgte am 3. Mai 2000 mit der Novellierung der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung). Die Störfall-Verordnung enthält neben einer Erweiterung des Anwendungsbereiches gegenüber der "alten" Störfall-Verordnung einige Neuerungen sowohl für Betreiber als auch für die für den Vollzug der Verordnung zuständigen Behörden. Der Beitrag zeigt auf, wie die Pflichten der neuen Störfall-Verordnung auf der Basis von bereits Vorhandenem effizient erfüllt werden können.


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    Titel :

    Die Pflichten nach neuer Störfall-Verordnung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Technische Überwachung ; 41 , 10 ; 33-40


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch