Am 3. Mai 2000 ist die Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird die europäische Richtlinie 96/82/EG vom 9. Dezember 1996 (Seveso-II-Richtlinie) unter erheblicher Überschreitung der zweijährigen Umsetzungsfrist in deutsches Recht umgesetzt, was zu grundlegenden Veränderungen im Bereich des Störfallrechts führt. Als Artikel I der Verordnung wurde eine neue Störfall-Verordnung erlassen, welche die bisherige Störfall-Verordnung aus dem Jahr 1991 ablöst. Die neue Störfall-Verordnung hält an dem bisherigen Konzept von nach dem Gefährdungspotenzial abgestuften Sicherheitspflichten fest. Es kommt - entsprechend den Vorgaben der Seveso-II-Richtlinie - eine Verlagerung des Schwerpunkts von der Selbstkontrolle des Betreibers hin zu verstärkter behördlicher Kontrolle. Die Grundzüge der neuen Verordnung und die Veränderungen im Störfallrecht werden im Beitrag dargestellt.


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    Titel :

    Die neue Störfall-Verordnung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Umwelt ; 30 , 6 ; 36-38


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2000


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch