Vergibt ein Unternehmen Teile seiner Produktion oder Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen, erhebt sich die Frage: Welchen Bedingungen unterliegen die betroffenen Mitarbeiter? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um einen Betriebsübergang handelt oder nicht. Die verladende Wirtschaft sieht sich zunehmend gezwungen, immer komplexere Dienstleistungen der Kontraktlogistik fremd zu vergeben. Die rechtlich abzusichernden Risiken gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. Dazu zählen arbeitsrechtlich neben der Konfliktgefahr mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor allem die Fallstricke der Regelung des Betriebsübergangs in Paragraf 613a des BGB. Der Beitrag setzt sich mit den Rechtsfolgen beim Betriebsübergang auseinander und weist darauf hin, was dabei zu beachten ist.
Neuer Inhaber - alte Rechte und Pflichten
Betriebsübergang oder nicht - von der Antwort hängen etliche Konsequenzen ab
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 57 , 63 ; 9
2003-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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