Im Rahmen einer Fortschreibung der Europäischen Rechtsvorschriften wurde die Richtlinie 82/501/EWG des Rates über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten (Seveso-Richtlinie) durch die Seveso-II-Richtlinie ersetzt. Die wesentlichen Gründe für die erforderliche Fortschreibung waren Erkenntnisse aus den in der Gemeinschaft gemeldeten Störfällen, die zeigten, dass in den meisten Fällen Management- bzw. organisatorische Mängel die Ursache für diese Ereignisse waren. Die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht erfolgte am 3. Mai 2000 mit der Novellierung der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung). Die Störfall-Verordnung enthält neben einer Erweiterung des Anwendungsbereiches gegenüber der "alten" Störfall-Verordnung einige Neuerungen sowohl für Betreiber als auch für die für den Vollzug der Verordnung zuständigen Behörden. Der Beitrag zeigt auf, wie die Pflichten der neuen Störfall-Verordnung auf der Basis von bereits Vorhandenem effizient erfüllt werden können.
Die Pflichten nach neuer Störfall-Verordnung
Technische Überwachung ; 41 , 10 ; 33-40
2000-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2000
|Praxisnahe Umsetzung der neuen Störfall-Verordnung
IuD Bahn | 2000
|Neuer Inhaber - alte Rechte und Pflichten
IuD Bahn | 2003
|