Große Mengen gefährlicher Güter werden täglich transportiert. Dafür müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, wie das Gefahrgutbeförderungsgesetz, die Gefahrgutverordnung Straße / Eisenbahn in Verbindung mit dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter. Hierzu gibt es zusätzliche Verordnungen und Richtlinien wie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung, die Gefahrgutausnahmeverordnung und die Durchführungsrichtlinien. Außerdem sind die Straßenverkehrsordnung, das Ordnungswidrigkeitengesetz sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten. Auch das Arbeitsschutzgesetz muss beachtet werden. Freistellungen von den meisten Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter bei der Beförderung von Farben im Fahrzeug eines Malers, von Sauerstoff- oder Acetylflaschen im Fahrzeug eines Installateurs oder von Kraftstoff für die Befüllung von Arbeitsgeräten, sofern die jeweils Beförderung z.B. zu und von einem Kunden bzw. Einsatz-Arbeitsort erfolgt und dort das gefährliche Gut verwendet wird. Folgende Mengengrenzen müssen dabei eingehalten werden: Höchstmenge für eine Verpackung beträft 450 Liter (z.B: Fass). Beförderungen zum Zwecke der internen oder externen Versorgung eines Unternehmens fallen nicht unter diese Freistellungsregelung. Das Mitführen von Feuerlöschern ist abhängig von bestimmten Mengengrenzen. Bei geringen Mengen ist grundsätzlich nur ein Feuerlöscher mit 2 kg erforderlich, auf den unter bestimmten Voraussetzungen auch verzichtet werden kann.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Sichere Beförderung gefährlicher Güter im Handwerk


    Contributors:

    Published in:

    Sicherheitsingenieur ; 36 , 5 ; 18-27


    Publication date :

    2005


    Size :

    9 Seiten, 4 Bilder, 3 Tabellen



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Beförderung gefährlicher Güter

    Krautwurst, Monika | IuD Bahn | 1995


    Beförderung gefährlicher Güter

    Preiß, Werner | IuD Bahn | 1995



    Sichere Beförderung gefährlicher Güter in kleinen Mengen auf der Straße

    Sachsen, Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit | SLUB | 2003


    Sichere Beförderung gefährlicher Güter in kleinen Mengen auf der Straße : Handwerkerregelung

    Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr | SLUB | 2016