Die Gründung der Deutschen Bahn AG setzte voraus, dass der Bund einen gesetzlichen Rahmen schaffte, um Investitionen in die Infrastruktur mit Mitteln des Bundes für die Erfüllung volkswirtschaftlicher Aufgaben zu finanzieren. Zudem beabsichtigte der Bund, die Verantwortung für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Bundesländer zu übertragen. Beides, sowohl die rechtliche Grundlage für die Finanzierung der Investitionen in die Infrastruktur der DB AG mit Bundesmitteln wie auch die Übertragung der Zuständigkeit für den SPNV auf die Länder, sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass mit dem § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) eine besondere gesetzliche Vorschrift zur Finanzierung der Infrastruktur des SPNV verabschiedet wurde. Im Anschluss an einen Rückblick auf die Entstehung und die Zielsetzung dieses Gesetzes werden die Chancen, aber auch die Schwierigkeiten im Umgang mit dieser Finanzierung aufgezeigt.
Investitionen in die Infrastruktur des Schienenpersonennahverkehr
§ 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz
EI - Der Eisenbahningenieur ; 50 , 11 ; 5-8
1999-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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