Verantwortung für Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Eisenbahnen des Bundes geht ab 1.1.96 vom Bund auf die Länder über. Die Länder können damit den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Schiene und Straße neu regeln und aufeinander abstimmen. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz zur Regionalisierung des ÖPNV vom 27.12.93. Danach erhalten die Länder auch den finanziellen Rahmen aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes, um die neuen Aufgaben wahrnehmen zu können.


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    Title :

    Schienenpersonennahverkehr ist jetzt Ländersache


    Subtitle :

    Am 1. Januar 1996 tritt die 2. Stufe der Bahnreform in Kraft


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Schienenpersonennahverkehr, SPNV

    Deutsche Eisenbahn-Gesellschaft | SLUB | 2000


    Deutschland: Renaissance des Schienenpersonennahverkehr

    Schröder, Ernst-Jürgen | IuD Bahn | 2001


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    Blennemann, Friedhelm / Girnau, Günter / Müller-Hellmann, Adolf | IuD Bahn | 1998


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