Verantwortung für Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Eisenbahnen des Bundes geht ab 1.1.96 vom Bund auf die Länder über. Die Länder können damit den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Schiene und Straße neu regeln und aufeinander abstimmen. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz zur Regionalisierung des ÖPNV vom 27.12.93. Danach erhalten die Länder auch den finanziellen Rahmen aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes, um die neuen Aufgaben wahrnehmen zu können.
Schienenpersonennahverkehr ist jetzt Ländersache
Am 1. Januar 1996 tritt die 2. Stufe der Bahnreform in Kraft
Verkehrsnachrichten ; 12 ; 5-6
01.01.1995
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Schienenpersonennahverkehr, SPNV
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