Arbeitsrecht und Personalarbeit bedingen sich gegenseitig. Das abstrakte Arbeitsrecht strukturiert die anwendungsorientierte Personalarbeit. Diese wiederum konkretisiert das abstrakte Arbeitsrecht. Der Personalleiter soll einen allseits akzeptierten Erledigungskurs steuern. Er muss für alle Probleme der Mitarbeiter ein Ohr haben. Aufrichtigkeit muss auch für Personalchefs eine Kardinaltugend sein. Zusagen müssen eingehalten werden. Die Akzeptanz des Vorgesetzten darf nicht dazu führen geplante Entscheidungen unreflektiert umzusetzen. Der Personalleiter muss sich flexibel den wechselnden Situationen anpassen und eine allseits optimistische Ausstrahlung verbreiten. Die sog. Todsünden listet der Text als Warnsignale gegen defizitäre Charaktereigenschaften oder Handlungsweisen auf und gibt Anregungen für eine dauerhafte Führungsaufgabe.
Sieben Todsünden des Personalchef
Arbeit und Arbeitsrecht ; 54 , 10 ; 445-446
1999-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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