Die Beförderung von Dioxinen und dioxinhaltigen Stoffen auf der Straße unterliegt besonderen Regelungen, die für innerstaatliche und grenzüberschreitende Transporte unterschiedlich sind. Innerhalb Deutschlands regelt die Anlage 2 zur GGVS (Gefahrgutverordnung Straße), welche Grenzwerte bei der Beförderung von Dioxinen gelten. Nach der Ausnahme Nr. 58 sind dioxinhaltige Güter von den Gefahrgutvorschriften freigestellt, wenn ihre Werte kleiner oder gleich denen sind, die in Anlage 2 zur GGVS genannt sind. Für dioxinhaltige Geräte, dioxinhaltige Stoffe in loser Schüttung im Binnenschiff und bestimmte andere Güter wie Marsberger Kieselrot gelten zusätzliche Bestimmungen. Eine Tabelle mit Klassifizierungskriterien dioxin-/furanhaltiger Stoffe ist gegeben.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Die Menge macht'



    Published in:

    Gefährliche Ladung ; 44 , 6 ; 25


    Publication date :

    1999-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Jede Menge Wandel

    Mercedes-Benz,Stuttgart,DE | Automotive engineering | 2006


    Jede Menge Platz

    Online Contents | 1995


    Jede Menge Ausnahmen

    Lohmann, Uwe | IuD Bahn | 1994


    Jede Menge Röhren

    Moser, Beat / Jossi, Ur | IuD Bahn | 1999


    Qualitaet und Menge optimieren

    Daimler-Benz,Stuttgart,DE | Automotive engineering | 1991