Die Beförderung von Dioxinen und dioxinhaltigen Stoffen auf der Straße unterliegt besonderen Regelungen, die für innerstaatliche und grenzüberschreitende Transporte unterschiedlich sind. Innerhalb Deutschlands regelt die Anlage 2 zur GGVS (Gefahrgutverordnung Straße), welche Grenzwerte bei der Beförderung von Dioxinen gelten. Nach der Ausnahme Nr. 58 sind dioxinhaltige Güter von den Gefahrgutvorschriften freigestellt, wenn ihre Werte kleiner oder gleich denen sind, die in Anlage 2 zur GGVS genannt sind. Für dioxinhaltige Geräte, dioxinhaltige Stoffe in loser Schüttung im Binnenschiff und bestimmte andere Güter wie Marsberger Kieselrot gelten zusätzliche Bestimmungen. Eine Tabelle mit Klassifizierungskriterien dioxin-/furanhaltiger Stoffe ist gegeben.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Menge macht'



    Erschienen in:

    Gefährliche Ladung ; 44 , 6 ; 25


    Erscheinungsdatum :

    1999-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Jede Menge Wandel

    Mercedes-Benz,Stuttgart,DE | Kraftfahrwesen | 2006


    Jede Menge Platz

    Online Contents | 1995


    Jede Menge Ausnahmen

    Lohmann, Uwe | IuD Bahn | 1994


    Jede Menge Röhren

    Moser, Beat / Jossi, Ur | IuD Bahn | 1999


    Qualitaet und Menge optimieren

    Daimler-Benz,Stuttgart,DE | Kraftfahrwesen | 1991