Zahlreiche Änderungen bei den Gefahrgutvorschriften für den Land- und Seetransport haben es notwendig gemacht, auch die erst vor wenigen Monaten in Kraft getretene Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) wieder zu ändern. Unter den über 20 Änderungen sind auch Lockerungen vorhandener Bestimmungen zu finden. So fallen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 61 Grad Celsius nicht mehr unter die Gefahrgutvorschriften. Viele dieser Änderungen gehen auf Empfehlungen des Bund/Länder-Fachausschusses "Beförderung gefährlicher Güter" zurück.


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    Title :

    Jede Menge Ausnahmen


    Subtitle :

    GGAV



    Published in:

    Gefährliche Ladung ; 39 , 5 ; 196-198


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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