Das auf Gewinnmaximierung und Unternehmenswertsteigerung zielende Shareholder-Value-Konzept kollidiert mit den Bestandsschutzinteressen der Arbeitnehmer, wenn es mit Kündigungen verbunden ist. Die Frage, ob eine ausschließlich den Shareholderinteressen dienende Zielsetzung Kündigungen als dringend betrieblich erforderlich rechtfertigen kann, lässt sich nicht klären, weil in aller Regel auch den Arbeitnehmerinteressen im gebotenen Maß Rechnung getragen wird.
Zur arbeitsrechtlichen Wertigkeit des "Shareholder Value"
Der Betrieb ; 52 , 14 ; 742-745
1999-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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