Die angestrebten Leistungsverbesserungen des öffentlichen Dienstes sollen u. a. auch durch monetäre Anreize unterstützt werden. Möglichkeiten der Gestaltung sind die Festlegung der Zeiträume beim Aufsteigen in den Leistungsstufen sowie die Gewährung von Leistungsprämien und -zulagen. Den Personalvertretungen ist die Beteiligung im Einzelfall entzogen, doch können sie bei generell-abstrakten Regelungen und Kontrollmöglichkeiten eingebunden werden. Die Hauptverantwortung, den Vorstellungen des Gesetzgebers gerecht zu werden, liegt bei den Führungskräften des öffentlichen Dienstes.
Leistungsbezahlung im öffentlichen Dienst
Eine neue Aufgabe für Führungskräfte und Personalvertretungen
Die Personalvertretung ; 42 , 3 ; 109-118
1999-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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