Due Diligence, wörtlich übersetzt "erforderliche Sorgfalt", kann als ein integrierter und wesentlicher Bestandteil eines Unternehmensakquisitionsprozesses verstanden werden. Die Due Diligence ist eine systematische Untersuchung und Durchleuchtung des zu erwerbenden Unternehmens durch den Kaufinteressenten vor und nach der Transaktion. Generell umfaßt Due Diligence alle organisatorischen, personellen, finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Grundlagen des Unternehmens, das operative Geschäft, zunehmend den Bereich Umweltschutz und Altlasten sowie das personalwirtschaftliche Umfeld des Unternehmens. Sie ist Grundlage für eine fundierte Bewertung des Zielunternehmens. Der Artikel schildert die Rechtslage beim Unternehmenskauf, die Inhalte und den Verfahrensablauf des Due Diligence und gibt eine Checkliste für die Beurteilung des Personalbereichs.
Due Diligence-Prüfung im Personalcontrolling
Personalwirtschaft ; 26 , 6 ; 50-55
1999-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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