Mit dem sog. Flexi-Gesetz vom 06.04.1998 werden die Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten zugunsten der Praxisbedürfnisse bei der Flexibilisierung verbessert. Daneben wird das Altersteilzeitgesetz novelliert, um Anreize zur weiteren Verbreitung der Teilzeitarbeit zu bieten.
Das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
Betrieb ; 51 , 19 ; 982-987
1998-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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