Die europäische Arbeitszeitrichtlinie, welche eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht und unter anderem auch den Bereitschaftsdienst der Arbeitszeit zuordnet, wurde in Deutschland mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umgesetzt. Allerdings enthält § 25 dieses Gesetzes eine Übergangsregelung, nach der bestimmte tarifvertragliche Regelungen, welche die nach dem ArbZG und der Richtlinie zulässige Arbeitszeit überschreiten, noch bis Ende 2005 wirksam bleiben sollen. Die Verfasser dieses Beitrags halten § 25 ArbZG für europarechtswidrig und untersuchen, wie sich dies auf die Geltung der tariflichen Arbeitszeitregelungen auswirkt.
Europarechtswidrige tarifliche Arbeitszeitregelungen
Behandlung und Rechtsfolgen vor dem Hintergrund der Pfeiffer-Entscheidung des EuGH
Der Betrieb ; 58 , 2 ; 106-109
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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