Die Leistungen nach dem neuen Pflegeversicherungsgesetz werden in Stufen gewährt, unterschieden nach häuslicher und stationärer Pflege sowie nach Beginn der zeitlichen Gültigkeit. Es handelt sich um einen neuen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Träger sind die Pflegekassen, deren Aufgaben von den Krankenkassen wahrgenommen werden. Kernpunkte sind Personenkreis, Beiträge, Leistungen und Begriffe der Pflegebedürftigkeit.
Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit
Betrieb ; 47 , 23 ; 1186-1188
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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