Der Erlaß von Rauchverboten unterliegt je nach Ursache der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 oder Nr. 15 BPersVG, ggf. Regelung in Form einer Dienstvereinbarung. Rauchverbote können nicht wirksam durchgesetzt werden, wenn in Diensträumen viele Nichtbeschäftigte verkehren.
Inhalt und Reichweite der Mitbestimmungsrechte beim Erlaß von Rauchverboten
Personalvertretung ; 41 , 1-2 ; 81-89
1998-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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