Im Falle fehlerhafter oder irreführender Prospektangaben, mit denen für bestimmte Vermögensanlagen geworben wurde, entwickelte die Rechtsprechung zunächst die so genannte "Prospekthaftung", die dem Anleger aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen einen Schadensersatzanspruch zugestand. Inzwischen sind mit dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz und dem Wertpapierprospektgesetz spezialgesetzliche Regelungen hinzugekommen, doch wo diese nicht eingreifen, bleibt es bei der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung. Der Beitrag untersucht die Unterschiede zwischen den Anspruchsgrundlagen und spricht sich für eine weitgehende Vereinheitlichung aus.
Inhalt und Reichweite zivilrechtlicher Prospekthaftung
Der Betrieb ; 59 , 31 ; 1664-1669
2006-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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