Die seit Ende 1996 geltende Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) regelt, daß alle neu einzurichtenden und spätestens bis 1999 alle Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten, unabhängig von Dauer und Intensität ihrer Nutzung, nach den in der BildscharbV genannten Anforderungen (heutiger Technik-Stand) ausgestattet sein müssen. Für die Beleuchtung gilt DIN 5035.
Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen
Stellungnahme zu dem anerkannten Stand der Technik der Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten
Licht ; 50 , 3 ; 204, 206-209
1998-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Analyse und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
IuD Bahn | 1995
|Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen
Online Contents | 1995
Ergonomie an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen
IuD Bahn | 2005
|