Arbeitgeber müssen unter Berücksichtigung der §§ 4 und 5 ArbSchG dafür sorgen, dass Bildschirmarbeitsplätze die Anforderungen des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) erfüllen. Neben den grundsätzlichen Anforderungen an den Arbeitsplatz und für die Beschäftigten ist insbesondere ergonomischen Aspekten Rechnung zu tragen, die maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl von Arbeitstischen, Arbeitsstühlen und Monitoren sowie die Motivation der Arbeitnehmer haben. Neben der Erläuterung der wichtigsten Kriterien ist dem Beitrag eine kurze Checkliste für den Arbeitgeber beigefügt.
Ergonomie an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen
EUKDialog ; 3 ; 20-21, 25
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen
Online Contents | 1995
Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen
IuD Bahn | 1998
|Vom Handel und Wandel mit der Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen
IuD Bahn | 1994
|Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen
IuD Bahn | 1998
|Analyse und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
IuD Bahn | 1995
|