Arbeitgeber müssen unter Berücksichtigung der §§ 4 und 5 ArbSchG dafür sorgen, dass Bildschirmarbeitsplätze die Anforderungen des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) erfüllen. Neben den grundsätzlichen Anforderungen an den Arbeitsplatz und für die Beschäftigten ist insbesondere ergonomischen Aspekten Rechnung zu tragen, die maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl von Arbeitstischen, Arbeitsstühlen und Monitoren sowie die Motivation der Arbeitnehmer haben. Neben der Erläuterung der wichtigsten Kriterien ist dem Beitrag eine kurze Checkliste für den Arbeitgeber beigefügt.


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    Titel :

    Ergonomie an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    EUKDialog ; 3 ; 20-21, 25


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    6 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch