Die seit Ende 1996 geltende Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) regelt, daß alle neu einzurichtenden und spätestens bis 1999 alle Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten, unabhängig von Dauer und Intensität ihrer Nutzung, nach den in der BildscharbV genannten Anforderungen (heutiger Technik-Stand) ausgestattet sein müssen. Für die Beleuchtung gilt DIN 5035.


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    Titel :

    Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen


    Untertitel :

    Stellungnahme zu dem anerkannten Stand der Technik der Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten



    Erschienen in:

    Licht ; 50 , 3 ; 204, 206-209


    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch