Die Versetzung eines Beamten als auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes, auch bei einem anderen Dienstherrn, ist in § 26 Bundesbeamtengesetz geregelt. Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Versetzung werden erläutert. Dabei wird auch differenziert der Frage nach Fortgeltung alten Rechts nachgegangen, nachdem für den versetzten Beamten grundsätzlich die bei dem neuen Dienstherrn geltenden, womöglich abweichenden Vorschriften anzuwenden sind.
Die Rechtsfolgen einer dienstherrenübergreifenden Versetzung eines Beamten
Zeitschrift für Beamtenrecht ; 46 , 8 ; 277-281
1998-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Beamtenrecht , Beamtenstatu , Beamter , Versetzung , Gesetz
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