Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5.2.1998 - 2 AZR 227/97: Die außerordentliche Kündigung gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer kann aus betriebsbedingten Gründen ausnahmsweise unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zulässig sein, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch unter Einsatz aller zumutbaren Mittel, ggf. durch Umorganisation seines Betriebes, nicht weiterbeschäftigen kann. Hinsichtlich der Sozialauswahl steht eine solche Kündigung einer ordentlichen Kündigung gleich.


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    Title :

    Tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung



    Published in:

    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German