Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5.2.1998 - 2 AZR 227/97: Die außerordentliche Kündigung gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer kann aus betriebsbedingten Gründen ausnahmsweise unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zulässig sein, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch unter Einsatz aller zumutbaren Mittel, ggf. durch Umorganisation seines Betriebes, nicht weiterbeschäftigen kann. Hinsichtlich der Sozialauswahl steht eine solche Kündigung einer ordentlichen Kündigung gleich.
Tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 15 , 14 ; 771-775
01.01.1998
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Verschärfung und Entzug tariflicher Unkündbarkeit
IuD Bahn | 2007
|Grenzen für eine gesetzliche Absenkung tariflicher Schutzstandard
IuD Bahn | 1994
|Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen
IuD Bahn | 2006
|