Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 24.11.1993 - 10 AZR 704/92: Besteht kein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes ruht, so gilt dies auch bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub. Eine solche tarifliche Regelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.


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    Titel :

    Erziehungsurlaub: Ausschluß tariflicher Sonderzahlung während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses - Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 47 , 46 ; 2349-2350


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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