Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 24.11.1993 - 10 AZR 704/92: Besteht kein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes ruht, so gilt dies auch bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub. Eine solche tarifliche Regelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Erziehungsurlaub: Ausschluß tariflicher Sonderzahlung während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses - Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht
Betrieb ; 47 , 46 ; 2349-2350
1994-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lohn , Urlaub , Bezüge , Arbeitsverhältni
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OLG Brandenburg: Verstoß des [Paragraph] 9 ARegV gegen höherrangiges Recht
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