Vorsorgender Gesundheitsschutz ist Zielsetzung des 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber haben die mit Arbeitsschutzmaßnahmen verbundenen Kosten zu tragen. Hierunter fallen nicht nur erforderliche sachliche Aufwendungen, sondern im personellen Bereich auch z. B. Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Verdienstausfälle. Findet Arbeitsschutzmaßnahme außerhalb der üblichen Arbeitszeit statt, muß dafür aufgewendete Zeit entweder in Geld oder durch bezahlte Freistellung von der Arbeit ausgeglichen werden.


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    Title :

    Vergütungspflichten beim Gesundheitsschutz



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 4 ; 217-222


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German