Vorsorgender Gesundheitsschutz ist Zielsetzung des 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber haben die mit Arbeitsschutzmaßnahmen verbundenen Kosten zu tragen. Hierunter fallen nicht nur erforderliche sachliche Aufwendungen, sondern im personellen Bereich auch z. B. Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Verdienstausfälle. Findet Arbeitsschutzmaßnahme außerhalb der üblichen Arbeitszeit statt, muß dafür aufgewendete Zeit entweder in Geld oder durch bezahlte Freistellung von der Arbeit ausgeglichen werden.
Vergütungspflichten beim Gesundheitsschutz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 4 ; 217-222
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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