Das im Rangierdienst eingesetzte Personal muss die Voraussetzungen für den Eisenbahnbetriebsdienst erfüllen, d. h. zum Beispiel körperlich tauglich, zuverlässig und ausgebildet zu sein. Zum eigenen Schutz müssen die Rangierer persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen - Warnkleidung, Kopf-, Fuß- und Handschutz. Die Beschaffenheit der PSA ist im Beitrag näher beschreiben. Der Autor stellt die verschiedenen Tätigkeiten des Rangierpersonals vor, wie z. B. Fahrzeuge begleiten, Kuppeln und Entkuppeln von Fahrzeugen, auf- und Absteigen sowie Rangierfunk und Handys nutzen, und schildert die diese Tätigkeiten begleitenden Unfallgefahren und Gefährdungen. Pflicht des Unternehmens ist es, Verkehrswege innerhalb von Gleisanlagen in Ordnung zu halten, Mängel müssen von den Beschäftigten gemeldet werden. Gefährdungen werden insbesondere durch bewegte Eisenbahnfahrzeuge verursacht. Daher gibt es für diesen Bereich zahlreiche Regelungen zum sicheren Verhalten, das regelmäßig in betrieblichen Unterweisungen trainiert und überprüft werden muss. In einem Interview mit EUKDialog antwortet Andreas Steiger, Leiter des Standortes Erfurt im Produktionszentrum Halle (Saale) der DB Schenker Rail Deutschland AG auf Fragen u. a. zur Unfallverhütung, Sicherheitsmaßnahmen und Fürsorgepflicht für Mitarbeiter im Rangierdienst.
Sicherheit beim Rangieren/Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Rangieren
Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor Ort
EUKDialog ; 3 ; 6-9, 12-13
2012-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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