Jobsharing-Arbeitsverhältnisse sind Teilzeitarbeitsverhältnisse, auf die grundsätzlich die allgemeinen, für Vollzeitarbeitskräfte geltenden Gesetze und Tarifverträge Anwendung finden. Es gilt für sie nur die Besonderheit, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem am Jobsharing beteiligten Arbeitnehmer nicht durch Kündigung beenden darf, weil der oder ein Arbeitsplatzpartner ausscheidet. Das Recht zu einer Änderungskündigung bleibt hiervon unberührt.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Teilzeit und Jobsharing



    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 51 , 7 ; 271-274


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Alters-Teilzeit

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1996


    Teilzeit Arbeit. Zylinderabschaltung

    Blumenstock,K.U. / Honda Motor,JP | Automotive engineering | 2004


    Teilzeit- und Befristungsgesetz

    Tesche, Nicole | IuD Bahn | 2002


    Anregung zur Teilzeit

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1994