Jobsharing-Arbeitsverhältnisse sind Teilzeitarbeitsverhältnisse, auf die grundsätzlich die allgemeinen, für Vollzeitarbeitskräfte geltenden Gesetze und Tarifverträge Anwendung finden. Es gilt für sie nur die Besonderheit, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem am Jobsharing beteiligten Arbeitnehmer nicht durch Kündigung beenden darf, weil der oder ein Arbeitsplatzpartner ausscheidet. Das Recht zu einer Änderungskündigung bleibt hiervon unberührt.


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    Titel :

    Teilzeit und Jobsharing



    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 51 , 7 ; 271-274


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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