Zu den Neuerungen des zweiten Gleichberechtigungsgesetzes gehören Änderungen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts bezüglich Bestellung des Wahlvorstandes, der Frauenförderung auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen, den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates, den Vorschlagsrechten bei der Personalplanung sowie allgemeinen personellen Angelegenheiten.
Anregung zur Teilzeit
Personalwirtschaft ; 21 , 11 ; 51-53
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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