Zum 20.12.1996 sind die ersten vier europäischen Einzelrichtlinien Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen, Handhabung von Lasten, Arbeit an Bildschirmgeräten sowie Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten in Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz in deutsches Recht umgesetzt. Verordnung umfaßt fünf Artikel. Ausführungen zu den Artikeln. Bundesregierung teilweise hinter Mindestvorgaben zurückgeblieben. Betriebsräte sollen in Betriebsvereinbarungen Verordnungen konkretisieren.
Die neue Verordnung zur Umsetzung von EG-Arbeitsschutz-Richtlinien
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 2 ; 76-80
1997-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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