Zum 20.12.1996 sind die ersten vier europäischen Einzelrichtlinien Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen, Handhabung von Lasten, Arbeit an Bildschirmgeräten sowie Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten in Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz in deutsches Recht umgesetzt. Verordnung umfaßt fünf Artikel. Ausführungen zu den Artikeln. Bundesregierung teilweise hinter Mindestvorgaben zurückgeblieben. Betriebsräte sollen in Betriebsvereinbarungen Verordnungen konkretisieren.


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    Title :

    Die neue Verordnung zur Umsetzung von EG-Arbeitsschutz-Richtlinien


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 2 ; 76-80


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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