Arbeitsschutz ist umfassender Schutz der Gesundheit aller Menschen bei ihrer Arbeit und in ihrer Arbeitsumwelt. Im Mittelpunkt dieser Definition steht der einzelne Mensch, an dessen individuelle Eignungen, Neigungen und Fertigkeiten die Arbeit anzupassen ist. Im EG-Vertrag sind entsprechende Festlegungen in den Artikeln 100a und 118a enthalten. Eine Rahmenrichtlinie der EG formuliert grundsätzliche Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz (Pflichten der Arbeitgeber). In Deutschland wird die Rahmenrichtlinie der EG durch Arbeitsschutzartikelgesetz, Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen in nationales Recht umgesetzt. Die Rechte und Pflichten von Unternehmern und Arbeitnehmern sind genau festgelegt.
Arbeitsschutz: Vorgaben der EU und deren Umsetzung in nationales Recht
EntsorgungsPraxi ; 16 , 1/2 ; 45-47
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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