Zum 20.12.1996 sind die ersten vier europäischen Einzelrichtlinien Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen, Handhabung von Lasten, Arbeit an Bildschirmgeräten sowie Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten in Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz in deutsches Recht umgesetzt. Verordnung umfaßt fünf Artikel. Ausführungen zu den Artikeln. Bundesregierung teilweise hinter Mindestvorgaben zurückgeblieben. Betriebsräte sollen in Betriebsvereinbarungen Verordnungen konkretisieren.


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    Titel :

    Die neue Verordnung zur Umsetzung von EG-Arbeitsschutz-Richtlinien


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 2 ; 76-80


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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